AGB

AGB´s für Kurse:

  • Die Anmeldung zu einem Kurs ist erst gültig, wenn die Kursgebühr bei Iris Becker eingegangen ist (Ausnahme: Rückbildungskurs).
  • Die Kursgebühren sind innerhalb der nächsten 14 Tage nach der Anmeldung zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung zum Kurs muss die Gebühr VOR Kursbeginn überwiesen werden (Ausnahme: Rückbildungskurs).
  • Sollte die Kursgebühr nicht vor Kursbeginn eingegangen sein und dennoch eine Kursteilnahme erfolgen, fällt die Kurs gebühr dennoch an (Ausnahme: Rückbildungskurs).
  • Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass sie zur Zahlung zusätzlicher Gebühren verpflichtet ist, auch wenn die Gebühren oder Teile dieser Gebühren von der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe nicht übernommen werden.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für selbst verschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Der Haftungsausschluss gilt auch für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
  • Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
  • Die Kursleitung behält sich vor, bei Teilnehmermangel bis 14 Tage vor Kursbeginn den Kurs abzusagen bzw. den Termin bei Krankheit jederzeit zu verschieben.
  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
  • Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden der Schriftform bedürfen.

Mein Betreuungsleitfaden in der Schwangerschaft:

  • Erstgespräch: gegenseitiges Kennenlernen, Vorstellen meiner Angebote. Klärung des Betreuungsbedarfes und Behandlungsvertrag, Anlegen einer Akte, Besprechung über weiteres Vorgehen, Hilfe bei Beschwerden
  • 20.-25. Schwangerschaftswoche: Verlaufs-Gespräch, Beratung zu Anschaffungen, Hilfe bei Beschwerden, Beantwortung weiterer Fragen und Unterstützungsbedarf
  • 30.-35. Schwangerschaftswoche: Individuelles Beratungs- und Vorbereitungsgespräch zum Thema Stillen und Wochenbett: Untersuchung der Brustanatomie, Tipps zum ersten Anlegen nach der Geburt und für die folgende Zeit, Kolostrum-Gewinnung von Hand, Verhalten auf der Wochenstation und zuhause, Hilfe bei Beschwerden
  • 35.-37. Schwangerschaftswoche: geburtsvorbereitendes Gespräch, Gespräch über Wochenbett, Klärung von offenen Fragen, Hilfe bei Beschwerden
  • Bei Bedarf weitere Termine (z.B. bei Ängsten und Sorgen, Hilfen bei Beschwerden, Beratungswunsch)
  • Bei Beschwerden Behandlungen/Taping

Behandlungen in der Schwangerschaft

  • Die Behandlungen finden i.d. Regel im Familienzentrum Esslingen, Bachstraße 6, 73730 Esslingen-Zell statt, Dauer ca. 1 h.
  • Bitte bringen Sie Ihren Mutterpass und Ihre Krankenversicherungskarte mit.
  • Bitte bringen Sie einen Haargummi, ein großes und ein kleines Handtuch mit.
  • Vor und nach der Behandlung findet eine Beratung statt.
  • Die Behandlungen können beinhalten: ölige Rückenmassage, geburtsvorbereitende Massagen, Behandlung bekleidet ohne Öl, Kinesiologisches Taping, Anleitung für Übungen etc.

Kinesiologisches Taping

  • Das Anlegen von Tapes kann zuhause oder im Familienzentrum durchgeführt werden.
  • Die Beratung rund um das K-Taping kann mit der Krankenkasse verrechnet werden.

Betreuung nach der Geburt:

  • Ich biete keine Betreuung nach ambulanter Geburt an.
  • Wochenbettbetreuung samstags, sonntags und feiertags nur nach Rücksprache.
  • Bis zum 10. Tag nach der Geburt sind max. 20 Kontakte möglich (Besuch oder Telefonat. Der Tag der Geburt ist der erste Lebenstag des Kindes).
  • Zwischen dem 11. Tag und der vollendeten 12. Woche sind max. 16 Kontakte möglich (persönliche Besuche/Praxisvisite oder per Telefon), mit ärztlicher Anordnung mehr.
  • Ab der 13. Woche bis zum Ende der Stillzeit/bis zum Ende des 9. Lebensmonats sind weitere 8 Kontakte möglich (persönliche Besuche/Praxisvisite oder per Telefon), mit ärztlicher Anordnung mehr.
  • Besondere Situationen werden gesondert besprochen (z.B. Zwillinge, Adoption, Abwesenheit der Mutter oder des Kindes).
  • Nach der Geburt erfolgt der erste Hausbesuch nach Möglichkeit am Entlassungstag. Dann erfolgen die Hausbesuche in der Regel täglich, nach etwa 10 Tagen alle 2-3 Tage je nach Bedarf, bis die Besuche wöchentlich stattfinden. Wir besprechen dann, wann der letzte geplante Hausbesuch stattfindet. Wenn Mutter und Kind nach einiger Zeit mobil sind, führe ich in einzelnen Fällen die Wochenbettbetreuung im Familienzentrum Esslingen-Zell durch.
  • Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, kann die Uhrzeit um 1 Stunde der vereinbarten Zeit variieren. Bei größerer Zeitabweichung melde ich mich.

Benachrichtigung über die Geburt

Bitte informieren Sie mich möglichst schnell per Telefon, E-Mail oder SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Hausbesuche einplanen kann. Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, damit wir den ersten Besuch absprechen können. Sollte ich von der Geburt Ihres Kindes erst erfahren, wenn bereits Sie zuhause sind, kann ich keine freien Kapazitäten garantieren. Wenn Sie mich deswegen außerhalb meiner Sprechzeiten oder am Wochenende kontaktieren wollen, kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.

Aufgabenbereich einer Hebamme im Wochenbett:

  • Die Mutter begleiten: Besprechen und Bearbeiten des Geburtserlebnisses, Unterstützung des regelrechten Wochenbettverlaufs, des Gesundheitszustandes, des Kreislaufes, Beratung zu Verdauung, Ernährung, Hygiene, Wundheilung bei Kaiserschnittnarbe oder Dammverletzungen, Ziehen von Fäden, Pflege der Brust bei Milcheinschuss und Milchstau, Stillhilfe und Stillberatung, Anleitung zur Muttermilchgewinnung, Unterstützung beim Füttern mit Flasche, Überwachung
    der Rückbildungsprozesse, erste Rückbildungsübungen, Stärkung der Elternkompetenzen, der Bindungssicherheit und des Zusammenwachsens der Familie, Veränderung der Lebenssituation, Durchführung besonderer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung.
  • Das Kind begleiten: Kontrolle des Allgemeinzustandes, des Gewichtes, der Nabelheilung, Kontrolle der Ausscheidungen, ggf. der Neugeborenen-Gelbsucht, Beobachten seines Verhaltens. Pflege der Haut, Hilfe beim ersten Bad, Umgang mit dem Neugeborenen.
  • Beratung in der Stillzeit (12. Woche nach der Geburt bis zum Ende der Stillzeit): Schwierigkeiten beim Stillen und Füttern, Thema Abstillen, Einführung in die Beikost.

Kostenübernahme:

Für gesetzlich Versicherte:
Krankenkassenleistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §
134a SGB V. Sie werden auf Grundlage der jeweils quittierten Verischertenbestätigungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Für Privatversicherte / Selbstzahlerinnen oder ohne gültige Krankenversicherung:
Die Leistungen erfolgen gemäß der Hebammen-Privat-Gebührenverordnung von Baden-Württemberg. Als Gebührenhöhe gilt der 1,8-fache Satz der gültigen Kassengebühren. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Leistungsempfängerin mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen. Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein, ob Ausschlusskriterien für Hebammenhilfe bestehen.

Eigenanteil:

Alle Rechnungen der Hebamme sind durch die Vertragspartnerin spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenversicherung oder die Beihilfestelle (so auch § 286 Abs. 3 BGB).

Folgende Wahlleistungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden:

  • Bei Überschreitung der abrechenbaren Leistungen/meines Kontingentes, welches die Krankenkassen nicht übernehmen
  • Die Gebührenordnung sieht die Vergütung von bis zu 25 km von meinem Wohnsitz zu Ihrem Haus vor (pro Strecke). Sollte diese Entfernung überschritten werden, müssten die mehr gefahrenen Kilometer von Ihnen selbst getragen werden. (1,- € pro km). Ausnahmen sind Vertretung einer anderen Hebamme und wenn im Umkreis von 25 km keine Hebamme gefunden werden konnte.
  • Bei einer Absage von weniger als 4 Wochen vor dem errechneten Termin fällt eine privat zu entrichtende Ausfallpauschale von 300,- € an. Die Betreuung endet, wenn sich der Ort der Hausbesuche ändert und dadurch weiter als 10 km von meiner Wohnung entfernt ist (z.B. Umzug, vorübergehendes Wohnen bei Verwandten)
  • Wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht.
  • Leistungen, die durch mehrere Hebammen erbracht wurden ohne vorherige Information.
  • Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen in der gesetzlichen Hebammen-Gebührenverordnung übersteigt. Im Einzelnen sind das:
  1. Nicht eingehaltene Termine (nicht spätestens 24 h vor dem Termin abgesagt): 50,- €
  2. Telefonate (ab der 11. Minute / mehr als 12 Telefonate in der Schwangerschaft): 11,14 €/angefangene 5 min
  3. Hilfeleistung in der Schwangerschaft durch eine oder mehrere Hebammen, länger als 90 min pro Tag: 11,14 €/angefangene 5 min
  4. Hilfe im Wochenbett (der Tag der Geburt ist der erste Tag) (Länger als 120 min bis zum 3. Tag nach der Geburt / 90 min vom 4. bis zum 10. Tag / 60 min vom 11. Tag bis zur vollendeten 12. Woche durch eine oder mehrere Hebammen): 11,14 €/angefangene 5 min

Sonstige Wahlleistungen:

  1. Schriftliche Beratung (Par SMS, E-Mail, Signal): 10,- €
  2. Handout (für Schwangerschaftsbegleitung und Wochenbettbetreuung): 10,- €
  3. Stoffwindelberatung (ca. 1h, Einzel- oder Paarberatung, inklusive Handout): 80,- €
  4. Behandlungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder bis zur 12. Woche nach der Geburt (Dauer ca. 1 h, teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse): 40,- €
  5. Geburtsvorbereitende oder Wohlfühlbehandlungen ohne Beschwerden (Dauer ca. 1 h): 80,- €
  6. Behandlungen ab der 12. Woche nach der Geburt (Dauer ca. 1 h): 80,- €
  7. Behandlung der Rectusdiastase / der Kaiserschnittnarbe nach der 12. Woche nach der Geburt (Duaer ca. 30 min): 40,- €
  8. K-Taping (Materialpauschale. Teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse bis zur 12. Woche nach der Geburt): 10,- €
  9. K-Taping nach der 12. Woche nach der Geburt (Dauer ca. 30 min, ohne Stillschwierigkeiten): 50,- €
  10. Spreizwindelverleih (Speziell für Babys, für die breites Wickeln ärztlich empfohlen wunde. Gesonderter Leihvertrag): Leihgebühr 30,- € + Pfandgebühr 10,- €
  11. Verleih Laktations-Brustmassagegerät (Bei Milchstau / Brustentzündung. Gesonderter Vertrag): Leihgebühr 10,- € + Pfandgebühr 10,- €

Vertretungsregelung:

Die Hebamme verpflichtet sich über geplante Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) und bei kurzfristiger Abwesenheit (Krankheit, Privater Notfall etc.) so früh es ihr möglich ist zu informieren. Eine Vertretung kann aufgrund des Hebammenmangels nicht gewährleistet werden.

Erreichbarkeit:

Unter der Telefonnummer 0157-55941891 bin ich in der Regel werktags zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr erreichbar.
Sollte ich nicht persönlich zu sprechen sein, besteht die Möglichkeit, mir eine Nachricht zu hinterlassen, eine E-Mail oder eine SMS zu senden. Ich melde mich schnellstmöglich zurück. Bitte hinterlassen Sie immer eine Nachricht mit Ihrer Anfrage.
Bei dringenden Fragen bzw. in Notfällen muss direkt ein Arzt oder eine Klinik kontaktiert bzw. aufgesucht werden.
Es darf nicht der Rückruf von Iris Becker abgewartet werden. → Notruf 112

Haftung:

Ich hafte über meine Berufshaftpflichtversicherung für Leistungen in der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen dieses Vertrages. Sofern eine Ärztin/ein Arzt oder eine Vertretungshebamme hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis. Ich hafte nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen der Vertretungshebamme.